Liebe Leverkusenerinnen und Leverkusener,
der Termin steht: Trotz Corona-Pandemie finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 13. September 2020 statt.
Wer wählt, bestimmt mit: In Leverkusen entscheiden Sie darüber, ob ich meine erfolgreiche Arbeit fortführen kann und dabei im Stadtrat und den Bezirksvertretungen von einer möglichst starken SPD unterstützt werde.
Alle wichtigen und wissenswerten Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier zusammengefasst.
Wahlberechtigung – wer darf wählen?
Wer bei der Kommunalwahl seine Stimme abgeben möchte, muss drei Bedingungen erfüllen:
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein;
- seit 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Leverkusen haben;
- entweder deutscher Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sein.
Spätestens am 23. August 2020 erhalten alle Wählerinnen und Wähler, in Leverkusen über 127.000, automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Passives Wahlrecht – wer darf gewählt werden?
Grundsätzlich gilt: Wer gewählt werden will, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Bei der Oberbürgermeisterwahl bewerbe ich mich für die SPD zur Wiederwahl. Ich werde dabei auch von der Wählergruppe Opladen plus unterstützt. Außerdem treten weitere sechs Kandidaten und eine Kandidatin an.
Die gesetzlich nach Einwohnern festgelegte Anzahl der Ratsmandate – in Leverkusen 52 – wird je zur Hälfte direkt und über die Reserveliste vergeben. In den 26 Leverkusener Kommunalwahlbezirken ist direkt gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Die restlichen 26 Ratsmandate werden über den Anteil der Parteien und Wählergruppen am Gesamtergebnis verteilt.
Die SPD hat für die Kommunalwahlen 26 engagierte Kandidatinnen und Kandidaten aus allen Altersgruppen, Stadtteilen und zum Teil bereits mit Ratserfahrung nominiert. Nähere Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten sind hier einsehbar.
Die jeweils 13 Mitglieder
- der Bezirksvertretung I (Wiesdorf, Manfort, Rheindorf, Hitdorf)
- der Bezirksvertretung II (Opladen, Quettingen, Bürrig, Küppersteg und Bergisch Neukirchen) und
- der Bezirksvertretung III (Schlebusch, Waldsiedlung, Alkenrath, Steinbüchel
und Lützenkirchen)
werden nach dem Verhältnis der auf die jeweiligen Wahllisten entfallenden Stimmen bestimmt.
Stadtoberhäupter, Stichwahl, Stadträte, Bezirkspolitiker – was wird gewählt?
In Leverkusen bestimmen die Wählerinnen und Wähler, wer für die nächsten fünf Jahre Oberbürgermeister, Mitglied des Stadtrates und Mitglied einer der drei Bezirksvertretungen sein wird. Jede Wählerin und jeder Wähler hat also drei Stimmen.
Erhält bei der Wahl zum Oberbürgermeister keiner der Bewerber/innen am 13. September 2020 mehr als 50 Prozent der Stimmen, fällt die Entscheidung zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in einer Stichwahl. Sie findet 14 Tage später, am 27. September 2020, statt.
Wahllokal oder Briefwahl – wie kann gewählt werden?
Wahl im Wahllokal
Auf der Wahlbenachrichtigung steht neben dem Wahltermin die Adresse des Wahllokals. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag 13. September 2020 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Wahlbenachrichtigung kann und Personalausweis muss ins Wahllokal mitgebracht werden.
Briefwahl
Wer am Wahlsonntag verhindert ist oder aus anderen guten Gründen auf den Gang ins Wahllokal verzichten möchte, weil er z.B. schon frühzeitig weiß, was er wählen will, kann seine Stimme auch bequem von zu Hause abgeben.
Briefwahl geht aber nicht automatisch. Mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss sie beantragt werden, und zwar spätestens bis Freitag, den 11. September 2020, 18.00 Uhr. In Ausnahmefällen wie bei plötzlicher Erkrankung ist die Briefwahl auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Am besten und sichersten ist aber eine frühzeitige Briefwahl.
Die Rücksendung der Wahlbenachrichtigung/des Briefwahlantrags per Post muss vom Wähler frankiert werden, die Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist ohne Briefmarke möglich.
Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus beantragt oder abholt, kann dort gleich vor Ort seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Briefwahlunterlagen können mit einer Vollmacht auch für andere Wahlberechtigte beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten entweder zugeschickt oder auf Antrag dem Bevollmächtigten ausgehändigt, damit dieser sie dem Wahlberechtigten bringen kann.
Wie die in den Wahllokalen abgegebenen Stimmen werden auch die Umschläge aller Briefwähler erst am Wahlsonntag nach Schließung der Wahllokale ab 18.00 Uhr geöffnet und ausgezählt.
Nur ein Kreuz – wie werden Stimmzettel richtig ausgefüllt?
Jeder Wähler erhält zu den Kommunalwahlen drei Stimmzettel. Einen weißen für die Oberbürgermeisterwahl, einen grünen für die Wahl des Stadtrates und rosa für die Wahl der Bezirksvertretung.
Die Wahl selber ist nicht kompliziert. Auf jedem Wahlzettel dürfen Wahlberechtigte nur ein Kreuz machen – ansonsten ist ihre Stimme ungültig.
Die Oberbürgermeisterwahl ist eine Personenwahl. Da geht die Stimme direkt an den Kandidaten oder die Kandidatin.
Bei den Wahlen zum Stadtrat und zur Bezirksvertretung wird mit einer Stimme jeweils der direkte Bewerber oder die direkte Bewerberin für den Stadtrat und zugleich die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt.
Ein Blick zurück – wann fanden die letzten Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen statt und welches Ergebnis erzielte die SPD?
Oberbürgermeisterwahlen und Kommunalwahlen fanden beim letzten Mal in Leverkusen getrennt statt, weil der damalige CDU-Amtsinhaber im Gegensatz zu vielen seiner Amtskollegen eine vom Gesetzgeber ermöglichte vorgezogene Oberbürgermeisterwahl am Tag der Kommunalwahlen ablehnte. Damit beide Wahlen in ganz NRW wieder zeitgleich stattfinden, wurde die Wahlperiode für die Kommunalwahlen durch die Landesregierung von fünf auf fast sechseinhalb Jahre verlängert.
Die letzten Kommunalwahlen fanden am 25. Mai 2014 statt. Die SPD konnte sich 2014 um 3,6 % auf 28,2 % verbessern und ist mit 14 Ratsmitgliedern zweitstärkste Fraktion im Stadtrat.
Außerdem stellt die SPD mit Regina Sidiropoulos die Bezirksbürgermeisterin für den Stadtbezirk I, zu dem Wiesdorf, Manfort, Rheindorf und Hitdorf gehören.
Bei den Oberbürgermeisterwahlen am 13. September 2015 konnte ich bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen und setzte mich mit 51,2 % der Stimmen gegen drei weitere Bewerber durch.
Meine Bitte: Gehen Sie wählen und informieren Sie Freunde, Bekannte und Verwandte, wie wichtig es ist, am 13. September oder vorab per Briefwahl seine Stimme abzugeben.
Ihr Uwe Richrath