Der Mund-Nasen-Schutz ersetzt nicht den Mindestabstand
Seit dem 27.04.2020 gilt die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Sie regelt die sogenannte Maskenpflicht. Nachdem mich viele Fragen dazu erreicht haben, habe ich die wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern nicht ersetzt. Die Maske hilft aber dabei, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Durch sie verringert sich die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Mit anderen Maßnahmen zusammen soll eine Überlastung des Gesundheitssystems durch eine zu schnelle und unkontrollierte Ausbreitung des Virus insgesamt vermieden werden und damit die medizinische Versorgung sichergestellt werden.
Warum soll ich eine Maske oder ein Tuch vor Mund und Nase tragen?
SARS-CoV2 wird hauptsächlich über Tröpfchen übertragen. Diese Tröpfchen entstehen beim Sprechen, Husten und Niesen. Mit folgendem Test können Sie gut ausprobieren, was konkret mit Tröpfchen gemeint ist: Sprechen oder husten Sie gegen Licht. Sie werden kleine Tröpfchen sehen, die dann sichtbar werden. Und nun halten Sie ein Tuch oder eine Maske vor den Mund und sprechen nochmals gegen das Licht. Sie werden schnell feststellen, dass ein Mund-Nasenschutz einen Effekt hat.
Helfen die Masken wirklich?
Nach Auffassung des Robert-Koch-Instituts (RKI) kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Behelfsmaske zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen. Größere Tröpfchen werden von der Maske beim Sprechen aufgefangen, auch wenn die selbstgemachten Masken vermutlich nicht so effizient filtern wie zum Beispiel ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.
Der Stoff kann jedoch Schutz vor größeren Tröpfchen bieten und Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen verhindern. Für die selbstgemachten Masken gibt es keine Normen, entsprechend gibt es keine abschließend nachgewiesene Schutzwirkung. Laut Wissenschaftlern des Robert-Koch-Instituts filtern die selbstgemachten Masken in der Regel aber vermutlich weniger Tröpfchen als etwa der mehrlagige medizinische Mund-Nasen-Schutz. Aber sie filtern eben doch einen Teil der Tröpfchen aus dem Luftstrom.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist zudem darauf hin, dass die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weiterhin einzuhalten sind.
Wen schützen die Masken?
Viele Experten und Virologen gehen davon aus, dass eine Barriere aus Stoff vor Mund und Nase, die sogenannte Behelfsmaske, oder ein chirurgischer Mund-Nasen-Schutz in erster Linie einen Fremd- und keinen Selbstschutz darstellt. Allerdings muss man anmerken, dass bei einem Gespräch zwischen zwei Personen, die jeweils eine Maske tragen, die beiden sich gegenseitig voreinander schützen. Eine Covid-19-Infektion muss nicht zwingend mit Symptomen verlaufen. Da man nach derzeitigem Wissensstand schon kurz vor dem Auftreten von Symptomen hoch ansteckend sein kann, trägt die Maske – zusätzlich zum Mindestabstand von 1,5 Metern – dazu bei, dass man unbewusst jemanden infiziert.
Wo gilt die Maskenpflicht?
Die Pflicht einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und ist durch die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO, ab 27.04.2020 gültig) des Landes Nordrhein-Westfahlen geregelt.
Grob zusammengefasst bedeutet das, dass man neben der Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern, in manchen Bereichen verpflichtet ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zum Beispiel beim Einkauf in Geschäften, auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken im Inneren des Lokals, in Einkaufszentren, in Arztpraxen und ganz wichtig, bei der Nutzung von Bus und Bahn. Eben überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
In Leverkusen ist das Tragen in öffentlichen bzw. städtischen Gebäuden Pflicht. Dazu gehören bspw. das Bürgerbüro oder auch die KfZ-Zulassungsstelle. Allgemein gesagt, dort wo Dienstleistungen in Anspruch genommen werden und hoher Publikumsverkehrs herrscht.
Wie ziehe ich die Maske richtig an und aus?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät, sich vor dem Anziehen die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Erreger und Keime, die man eventuell an den Händen trägt, können so nicht die Innenseite der Maske kontaminieren.
Auch nach dem Ausziehen der Maske ist es notwendig, sich die Hände zu waschen – mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife.
Die Maske selbst sollte nach dem Abnehmen in einen luftdichten Beutel verpackt werden und anschließend zeitnah gereinigt werden. Eine lange Lagerung in dem Beutel sollte nicht erfolgen, da es sonst zu Schimmelbildung kommen kann. Die Erklärung zur richtigen Reinigung finden Sie weiter unten.
Wie trage ich den Mundschutz richtig?
Die Schutzmaske muss Mund und Nase abdecken und sollte eng an den Wangen anliegen, damit möglichst wenig Luft an den Seiten eindringen kann. Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. Da die Außenseite der gebrauchten Maske möglicherweise erregerhaltig ist, sollte diese möglichst nicht berührt werden, um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern. Also nicht ständig an die Maske fassen oder diese zurechtrücken!
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät, die Maske abzusetzen oder auszutauschen, wenn der Stoff durchfeuchtet ist. Nach dem Tragen muss sie erst gereinigt werden, bevor sie erneut verwendet werden kann.
Wie oft kann ich den gleichen Mundschutz verwenden?
Generell gilt, dass der Mundschutz oder die Maske gewechselt werden sollte, sobald sie vom Sprechen oder Atmen feucht geworden ist.
Die selbstgenähte Mund-Nasen-Maske kann beliebig oft getragen werden, da sie aus einem mit mindestens 60 Grad waschbaren Stoff gemacht sein sollte. Natürlich muss auch diese regelmäßig gereinigt bzw. gewaschen werden, unterstützend danach heiß bügeln. Daher empfiehlt es sich zwei oder drei Masken zu haben, um diese auch wechseln zu können.
Der chirurgische Mund-Nasen-Schutz ist nur zum einmaligen Gebrauch gedacht. Das Robert-Koch-Institut rät davon ab, diesen Mundschutz selbst zu Desinfizieren und nochmals zu verwenden. Mittlerweile verteilen jedoch Apotheken Informationsblätter mit einer Anleitung, wie man auch einen solchen Mund-Nasen-Schutz für den Notfall im Backofen desinfizieren und weiterverwenden kann. Als sicher gilt bisher, dass der Erreger keine große Hitze verträgt und bei einer Temperatur von 70 Grad Celsius abstirbt. Auch der Virologe der Charité in Berlin kann der Idee etwas abgewinnen und merkt an, dass es Stoffe (z. B. Zellulose-Stoffe) gibt, die so lange bis sie trocken sind, Temperaturen von 70 Grad im Backofen aushalten.
Mikrowellen sind gänzlich ungeeignet zum Erhitzen der Masken. Durch den Drahtbügel, der in die Maske mit eingebaut werden sollte bzw. ist, besteht Brandgefahr!!!
Welchen Stoff kann ich für eine Maske verwenden?
Beim Sprechen, Husten, Niesen oder auch Lachen stoßen wir kleine Tröpfchen aus (siehe auch „Warum soll ich eine Maske oder ein Tuch vor Mund und Nase tragen?“)
Der Stoff sollte so beschaffen sein, dass er bei hohen Temperaturen waschbar ist und man damit, wenn man ihn vor Mund und Nase hält, noch gut atmen kann. Leichterer oder grobmaschiger Stoff könnte möglicherweise kleinere Tröpfchen nicht so gut abfangen wie dichter Stoff. Am besten eignet sich z. B. ein Baumwollstoff.
Wie kann ich die Maske richtig reinigen?
Zur Aufbewahrung gebrauchter Masken eignen sich luftdichte, verschließbare Beutel, sollte man mehrere Masken zur Reinigung sammeln wollen. Es gilt aber zu beachten, dass die Masken nicht über längeren Zeitraum ungewaschen gelagert werden, um eventueller Schimmelbildung vorzubeugen.
Die Masken sollen bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Vor der Benutzung müssen sie vollständig getrocknet sein. Unterstützend kann man die Maske noch heiß bügeln oder in den Backofen bei 70 Grad legen, sollte der Stoff dafür geeignet sein.